„Bis zu 15 Prozent der Schülerschaft einer Schule sind chronisch erkrankt, darüber hinaus viele Schülerinnen und Schüler mit kurzeitigen schwerwiegenden Erkrankungen bzw. Brüchen in ihrer Entwicklung (z.B. Unfallfolgen).“ (1. Arbeitstagung „Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in den allgemeinen Schulen“ Reutlingen/Tübingen 12./13. 11. 2004) „Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten.“ (Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderung, vom 08.03. 2008). Diese unterstützenden Hilfestellungen von Seiten der Schule beziehen sich auch auf Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen. Häufige Chronische Erkrankungen sind: - Allergien, Erkrankungen der Atemwege wie Asthma bronchiale und Mukoviszidose, Neurodermitis, chronische Darmentzündungen, Diabe-tes mellitus Typ-1 und Typ 2 („Zuckerkrankheit“), angeborene Herzfehler, Epilepsien, Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung, körperliche Beeinträchtigung nach schweren Unfällen, neuromuskuläre Erkrankun-gen; verschiedene Krebserkrankungen, … - psychische Erkrankungen wie Ess-Störungen, Depressionen,…
Im Sinne der Chancengleichheit formuliert die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ in der Fassung vom 22.08. 2008 Grundsätze, nach denen chronisch kranke Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden können und sollen. Durch diese Hilfestellungen soll eine Benachteiligung durch die erschwerten Lebensbedin-gungen, die chronische Krankheiten mit sich bringen, ausgeglichen werden („Nachteilsausgleich“). Aufgrund der individuellen Lebensumstände des Be-troffenen hängen Art und Umfang der Fördermaßnahmen von den Umständen des Einzelfalls ab. Daraus ergibt sich auch die Forderung nach pädagogischen Entscheidungen mit „größtmöglicher Fantasie“. Grundlage für die erforderliche Einzelfall-Einschätzung ist die Feststellung der Erschwernisse und Belastungen und sich daraus ergebende Nachteile. Maßgebliches Kriterium für Entscheidungen ist, dass die fachlichen Anforderungen der besuchten Schulart – ggf. mit besonderen pädagogischen Hilfen – auf Dauer erfüllt werden können. Voraussetzung ist die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests. Es gibt verschiedene Maßnahmen im Sinne des Nachteilsausgleichs, die im Einzelfall durch die Schulleitung und die FachlehrerInnen entschieden werden müssen. Grundvoraussetzung für den Erfolg aller Maßnahmen ist, dass der Bedarf rechtzeitig erkannt wird und die getroffenen Fördermaßnahmen in regelmä-ßigen Zeitabständen überprüft werden. Hierfür ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und den betroffenen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern notwendig. Leitlinie für die Unterstützung chronische kranker Schülerinnen und Schüler am Karl-von-Frisch-Gymnasium So viel Normalität wie möglich, so viel Unterstützung wie nötig!
Als Ansprechpartner möchten wir betroffenen Schülerinnen und Schülern, de-ren Eltern und den Kolleginnen und Kollegen des Karl-von-Frisch-Gymnasiums beratend zu Seite stehen. Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, sind wir entweder telefonisch über das Sekretariat 07072-9158-30 oder per Email nico-le.boehringer@kvfg.de walter.weiss@kvfg.de zu erreichen.
Walter Weiß & Nicole Böhringer (Ansprechpartner für die Anliegen chronisch kranker Schülerinnen und Schüler und deren Eltern)
Weitere Informationen:
Chronische Erkrankungen im Kindesalter
Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht
Das chronisch kranke Kind im Schulsport. Handreichung für Sportlehrerinnen, Sportlehrer und Eltern (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Hrsg.) 2006)