Verhalten in den Pausen

In Ergänzung zur Schulordnung sind hier Verhaltensregeln für die Pausen zusammengefasst.

Unsere Schule geht davon aus, dass ihr, wie in der Schulordnung festgelegt, auch in den Pausen verantwortungsvoll und rücksichtsvoll miteinander umgeht.
Wenn ihr gegen die Schulordnung verstoßt oder die im Folgenden genannten Regeln missachtet, müsst ihr mit einer pädagogischen Maßnahme rechnen.

Die Klassenzimmer, Fachräume und die dorthin führenden Gänge dürft ihr morgens erst nach dem ersten Läuten um 7.55 Uhr und nachmittags erst um 14.05 Uhr betreten. Bleibt vorher in der Aula. Schüler aus den Kooperationskursen der Kursstufe dürfen 5 min vor Unterrichtsbeginn ihren Raum aufsuchen. Das gilt für alle Schüler im Hauptgebäude – die Schüler der Klassen 11 und 12 dürfen sich im Oberstufenbau aufhalten.

  • Geht bitte zügig auf den Pausenhof. Dabei darf die Fluchttür im Mittelstufenbau weder als Ein- noch als Ausgang benützt werden. Die Klassenzimmertüren werden abgeschlossen – auch im Oberstufenbau.
  • Wenn ihr in der 3. oder 5. Stunde Unterricht in einem Fachraum oder in der Sporthalle habt, nehmt ihr euer Vesper, die Jacken usw. für die Pause gleich mit, da ihr nicht in euer Klassenzimmer zurück dürft. Taschen könnt ihr in der Aula abstellen.
  • Klassen, die aus dem Sportunterricht kommen, dürfen während der großen Pause das Schulgebäude nicht betreten.
  • Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen im Oberstufenbau bleiben, aber nicht im Hauptbau, in der Aula oder im Aufenthaltsraum.
  • Nur Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 und 12 dürfen in der zweiten großen Pause in der Mensa essen – außer es wurde eine Berechtigung über einen Mensa-Sonderausweis ausgestellt.
  • Das Pausengelände ist klar definiert (siehe Plan). Beachtet, dass der Weg zur Gemeinschaftsschule nur als Durchgang benutzt werden darf, also nicht zum Pausengelände gehört, ebenso wie das Biotop und die Fahrradständer. Der Mensabereich ist kein Pausenbereich. Auch die Gummimatte vor dem Haupteingang müsst ihr freihalten.
  • Beim Bäcker stellt ihr euch in einer ordentlichen Schlange an.
  • Vermeidet alles, was euch selbst und andere gefährdet. Fußballspielen ist nur auf dem Rasen erlaubt.
  • Bei schlechtem Wetter entscheiden die Aufsicht führenden Lehrkräfte, ob ihr in der Aula (nicht in den Klassenzimmern und den Gängen!) bleiben dürft.
  • Auf den Balkon des Oberstufenbaus dürfen keine Möbel gestellt werden.
  • Vermeidet jegliche Drängelei und Schubserei.
  • Nehmt beim Einsteigen Rücksicht aufeinander, besonders auf jüngere Mitschüler.
  • Das Fahrrad muss im Bereich der Haltestellen entsprechend der Zeiten auf den Verkehrsschildern geschoben werden.
  • Die Busfahrer beklagen sich immer häufiger über Müll in den Bussen: Der Bus ist kein Mülleimer.
  • Den Anweisungen von Lehrkräften, auch von denen der Gemeinschaftsschule, habt ihr zu folgen.
  • Verlasst euer Klassenzimmer ordentlich, entsorgt den Müll, schließt die Fenster und schaltet das Licht aus.
  • Als Schüler der 5. bis 10. Klasse haltet ihr euch – wenn ihr über Mittag nicht nach Hause fahrt – in der Regel in der Aula, in den Aufenthaltsräumen, in den Sitznischen, im Mensabereich oder auf dem Schulhof auf. Die Flure zu den Fachräumen dürft ihr nicht benutzen. Die Klassenzimmer sind abgeschlossen. Das Schulgelände dürfen nur volljährige Schülerinnen und Schüler verlassen.
  • Entsorgt im Mensabereich und in den Aufenthaltsräumen euren Müll und Essensreste, beachtet dabei unsere Mülltrennung.
  • Die Nutzung der Bibliothek ist möglich. Die Nutzungsbedingungen sind in der Bibliothek ausgehängt.
  • Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. In der Raucherecke (R) außerhalb des Schulgeländes dürfen nur volljährige Schülerinnen und Schüler rauchen.
  • Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Schneeballwerfen ist nur auf dem Fußballplatz bei gesteckter grüner Flagge erlaubt.
  • Die Nutzung elektronischer Geräte (Smartphone, Smartwatch, Tablet, MP3-Player, etc. – damit auch Kopfhörer und Ohrstöpsel) ist auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Pausenhof) von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr grundsätzlich verboten. Sie ist nur mit Genehmigung von Lehrkräften und nur zu schulischen Zwecken erlaubt. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen die elektronischen Geräte außerhalb des Unterrichts im Innenbereich des Oberstufenbaus nutzen; in allen anderen Bereichen gelten die gleichen Regeln wie für die übrigen Klassenstufen.

gez.: M. Friederichs

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  • Zuletzt geändert: 2026/01/19 11:24
  • von Matthias Friederichs